Untersuchung von Mitarbeitern nach der Fahrerlaubnisverordnung für LKW, Taxi

(FeV, Anlage 5.1 zur § 42 bzw. § 48 FeV und Anlage 6 zu § 24 bzw. § 48 FeV )

Ihr Mitarbeiter ist Berufskraftfahrer oder Taxifahrer und soll eine Fahrerlaubnis erwerben oder verlängern?

Wir bieten Ihrer Firma in unserem Haus die Untersuchung für die Fahrerlaubnisverordnung, kurz FEV an, die Sie für die Zulassung / Verlängerung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis von Personen im Straßenverkehr benötigen.

Der Bewerber der Fahrerlaubnis muss die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen.

Die Eignung Ihrer Mitarbeiter prüfen wir durch eine körperliche Eignungsuntersuchung, die Anamnese, Ganzkörperstatus und einen Urintest beinhaltet. Des Weiteren wird das Sehvermögen überprüft. Der Mitarbeiter benötigen somit keinen weiteren Augenarzttermin. Die Untersuchung der körperlichen Eignung dient zum Erkennen von Krankheiten, die das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr beeinträchtigen können. Falls es zu Auffälligkeiten kommen sollte, kann eine weitere Untersuchung bei einem Facharzt notwendig werden.

Wenn bei Ihnen chronische Erkrankungen wie z.B.

  • Herz Kreislauf Erkrankungen
  • Diabetes mellitus
  • Psychische Erkrankungen
  • Schlafapnoe

bekannt sein sollten, ist es von Vorteil Vorbefunde Ihrer Fachärzte mit zum Untersuchungstermin mitzubringen, um eine rasche Abwicklung der Bewertung gewährleisten zu können. Diese Bescheinigung des Facharztes sollte explizit eine Aussage zur Fahreignung beinhalten. Falls bei Ihnen eine Schlafapnoe bekannt sein sollte, bringen Sie bitte einen aktuellen Bericht aus dem Schlaflabor mit sowie einen aktuellen Auszug aus dem CPAP Gerät.

Für die Durchführung des augenärztlichen Gutachtens sollte Ihr Mitarbeiter seine Sehhilfe mitbringen, falls diese zum Führen eines Fahrzeugs benötigt wird.

Die Anforderung an das Sehvermögen :

Sehschärfe auf jedem Auge 0,8 und beidäugig 1,0. Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

Es werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Sehtest Ferne
  • Farbtest
  • Stereotest
  • Kontrast
  • Gesichtsfeldmessung (Perimetrie)

Im Einzelfall kann es notwendig werden die Eignung mit einem weiteren Test, dem medizinisch psychologischem Test sog. Leistungstest / Reaktionstest zu überprüfen.

Die Untersuchung dauert in der Regel ca. 45 Minuten.

Wir erheben den Gesundheitsstatus mit Hilfe eines Fragebogens, den Ihr Mitarbeiter hier bei uns im Institut ausfüllen muss.

Die Ärztlichen Bescheinigungen können, vorausgesetzt die Eignung konnte positiv festgestellt werden, noch am Untersuchungstag ausgestellt werden.

Die Bescheinigungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Die Untersuchungskosten belaufen sich auf:

FEV komplett: 110,- € (brutto)
Augenärztliches Gutachten: 75,- €, (brutto)
Ärztliches Gutachten: 50,- € (brutto)
Leistungstest: 70,- € (brutto)

(Preisänderungen sind vorbehalten)

Folgende Unterlagen sollten zur Untersuchung mitgebracht werden:

  • Untersuchungsauftrag
  • gültigen Personalausweis
  • Kartenzahlung oder Barzahlung möglich
  • den ausgefüllten Fragebogen zur FEV (Link zum Fragebogen FEV, G 25)
  • falls Sie unter Vorerkrankungen leiden, Vorbefunde des zuständigen Facharztes
  • eventuell Medikamentenliste
  • Brille, Kontaktlinsen

Bitte beachten Sie:

Am Tag der Untersuchung muss hier vor Ort im Institut eine Urinprobe abgegeben werden!

Verlinkung:

Bundesamt für Justiz: Gesetze im Internet: Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)

Termine Straßenverkehrsamt Siegburg:
Terminreservierung Straßenverkehrsamt Siegburg

Dokumente:

Verlängerung Fahrerlaubnis
Fragebogen FEV / G25
Untersuchungsauftrag